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Herzlich willkommen bei der Brokkolise

Deine Regionale & Soziale Biokiste

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Frisch und gesund schmeckt einfach am besten. 

Bei uns gilt: 100% BIO auf den Tisch

Obst und Gemüse, dass nicht nur ausgesprochen lecker ist sondern auch sehr gesund.
Weil es aus zertifizierten Bio-Produktionen stammt, die keinerlei Pestizide oder chemische Düngemittel verwenden.

Das Team der brokkolise stellt sich vor!

Aufregende Neuigkeiten! Ab sofort findest du auf unserer Website brandneue Bilder unseres Teams. Wir möchten, dass du die Gesichter hinter der brokkolise kennenlernst und einen Einblick in die Menschen erhältst, die mit Leidenschaft und Engagement an der Verwirklichung unserer Ziele arbeiten.

Schau vorbei und entdecke die Vielfalt an Talenten und Persönlichkeiten, die zusammenarbeiten, damit frisches Obst & Gemüße vor deine Haustüre geliefert wird.

Aus der Region

Was ist ein Inklusionsunternehmen?

Wir sind ein Inklusionsunternehmen - unser Unternehmensziel ist es, Menschen mit Schwerbehinderungen in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen. Unsere Verbindung zum Bruckwald in Waldkirch unterstreicht unser soziales Engagement. Durch eure Bestellungen tragt ihr also aktiv dazu bei, sinnvolle Beschäftigung mit echtem Mehrwert zu schaffen.

Die Brokkolise ist Teil der Dreisamkwerke gGmbH. Das kleine g vor GmbH steht für "gemeinnützig". Das heißt wir sind darauf ausgerichtet einen gemeinnützigen Zweck zu verfolgen. Im Falle der brokkolise liegt dieser Zweck in der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen in den Arbeitsmarkt. Im Gegensatz zu herkömmlichen GmbHs dürfen bei einer gGmbH keine Gewinne an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Dies ermöglicht, dass erwirtschaftete Überschüsse in vollem Umfang für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

Ein Inklusionsunternehemn verpflichtet sich mindestens 30%, höchstens 50% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen zu besetzten, die nach § 215 SGB IX von ihrer Schwerbehinderung besonders betroffen sind.

“Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
-Art. 3 Abs. 5 Grundgesetz-